Fördermittelberatung Wärmepumpen

Optimieren Sie Ihren Heizungstausch mit attraktiven Förderungen für Wärmepumpen

 

Nutzen Sie die neuen Fördermöglichkeiten und machen Sie den Wechsel jetzt!

Im Zuge der Aktualisierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz, stehen Ihnen ab 2024 attraktive Förderkonditionen zur Verfügung. Dieses Programm erleichtert den Übergang zu umweltfreundlicheren Heizsystemen durch finanzielle Unterstützung beim Heizungstausch und gilt für alle Wohn- und Nichtwohngebäude.

Fördermittelberatung Wärmepumpen
Förderdetails für Wärmepumpen:

  • Grundförderung:
    Profitieren Sie von einer einheitlichen Förderung von 30% für den fachgerechten Heizungstausch auf unsere förderfähige Wärmepumpe der Serie FrigoPure.
  • Effizienzbonus:
    Unsere FrigoPure Wärmepumpen mit dem natürlichen Kältemittel Propan sind förderfähig für einen zusätzlichen Bonus von 5%.
  • Geschwindigkeitsbonus:
    Wechseln Sie bis Ende 2028 zu erneuerbaren Energien und sichern Sie sich zusätzlich 20% Förderung. Beachten Sie, dass dieser Bonus für für selbst nutzende Eigentümer:innen zur Verfügung steht und bis 2029 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte sinkt.
  • Einkommensbonus:
    Eigentümer:innen, die die Immobilie selbst nutzen und ein Haushaltseinkommen von höchstens 40.000 Euro haben, können zusätzlich einen Bonus von 30% erhalten.
  • Ergänzungskredit:
    Ergänzend zur Zuschussförderung ist ein Ergänzungskredit in Höhe von höchstens 120.000 Euro pro Wohneinheit möglich. Für Nichtwohngebäude wie etwa Bürogebäude liegt die Kreditsumme bei 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal sind es insgesamt 5 Millionen Euro pro Vorhaben.

Fördermittelberatung Wärmepumpen
Förderfähige Kosten für den Heizungstausch:

  • Einfamilienhaus:
    30.000 Euro
  • Mehrfamilienhaus:
    30.000 Euro für die erste Wohneinheit; + je 15.000 für die zweite bis sechste Wohneinheit; + je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
  • Nichtwohngebäude:
    30.000 Euro bis 150 m² Nettogrundfläche (NGF);
    + 200 Euro/m² von 151 bis 400 m² NGF;
    + 120 Euro/m² von 401 bis 1.000 m² NGF;
    + 80 Euro/m² ab 1.001 m² NGF

Fördermittelberatung Wärmepumpen
Antragsverfahren:

  • Einfamilienhäuser:
    Die Antragsstellung für Eigenheimbesitzer:innen ist bereits möglich.
  • Mehrfamilienhäuser:
    Für Eigentümer:innen von selbst genutzten Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften (WEG) können planmäßig Anträge ab Mai 2024 gestellt werden.
  • Vermieter und Gewerbliche Antragsteller:
    Eigentümer:innen von vermieteten Gebäuden und gewerbliche Antragssteller können planmäßig ab August 2024 Anträge stellen.
  • Kommunen:
    Eine Antragstellung für Kommunen als Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden ist planmäßig ab August 2024 möglich.
  • Übergangsregelung:
    Starten Sie Ihren Heizungstausch jetzt und reichen Sie Ihren Antrag bis zum 30. November 2024 nach. Ein frühzeitiger Start beeinträchtigt Ihren Antrag nicht.

Fördermittelberatung Wärmepumpen
Unser Service für Sie:

    • Kompletter Antragsservice:
      Wir übernehmen für Sie die gesamte Antragstellung. Dies beinhaltet die Vorbereitung aller benötigten Unterlagen und die Einreichung Ihres Antrags, um sicherzustellen, dass Sie die maximal mögliche Förderung erhalten.
    • Verwendungsnachweis:
      Nach erfolgreichem Einbau Ihrer neuen Wärmepumpe erstellen wir auch den benötigten Verwendungsnachweis. Dies entlastet Sie von zusätzlichem bürokratischem Aufwand und sorgt für eine reibungslose Abwicklung.

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Heizung umweltfreundlich und kosteneffizient zu modernisieren. Mit unserem Rundum-Sorglos-Paket können Sie sich entspannt zurücklehnen, während wir alles Notwendige für Sie erledigen. Kontaktieren Sie uns heute noch, um mehr über Ihre individuellen Fördermöglichkeiten zu erfahren und wie wir Ihnen beim Übergang zu einer effizienteren Wärmepumpe helfen können.

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Mannheim +49 621 / 717659-0
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